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Hotel Schlosspalais, Wernigerode
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Hotel- und Arrangementleistungen der Firma Exaland GmbH

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Hotel- und Arrangementleistungen der Firma Exaland GmbH

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Erbprinzenpalais inklusive Suitenhaus, sowie das Hotel Schloßpalais (nachfolgend „Hotel“ genannt):

I. Vertragsabschluss, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags

1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung/Reservierung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes des Hotels durch den Kunden. Bei Buchung im Internet stellt die Möglichkeit der Reservierung noch kein verbindliches Angebot des Hotels dar. Der Kunde unterbreitet ein verbindliches Angebot, wenn er den Button „Verbindliche Buchung“ anklickt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Buchungsbestätigung des Hotels erhält.

2. Buchungen/Reservierungen sind für beide Partner verbindlich. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise des Hotels zu zahlen.

3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, etwa in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung. Art und Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungstermine werden im Vertrag in Textform vereinbart.

4. Das Hotel ist berechtigt, nach Vertragsschluss vor oder nach Beginn des Aufenthaltes in begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

5. Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

a. Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

b. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. der Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen so- wie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

c. Nimmt der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies vorher mitzuteilen, nicht in Anspruch (No Show), ist das Hotel berechtigt, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu berechnen.

d. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen dem Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

II. Anreise und Abreise

1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Hotels zu zahlen.

3. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18:00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben.

4. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11.00 Uhr, kann das Hotel bei einem Check-Out bis 16:00 Uhr 50%und nach 16:00 Uhr 80% des Preises für diesen Tag zusätzlich verlangen.

5. Soweit der Kunde nicht alle Zimmer des Hotels reserviert hat, besteht innerhalb einer Zimmerkategorie kein Anspruch auf Wahl bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

III. Zahlung, Erfüllungsort

1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Bei einer eventuellen Erhöhung der Mehrwertsteuer behalten wir uns eine Anpassung der angebotenen Preise vor.

2. Ferner können die Preise vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

3. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden.

4. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.

5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

6. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.

IV. Fremdleistungen

Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausfluge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Den jeweiligen Vertrag schließt der Kunde unmittelbar mit dem Veranstalter.

V. Haftung / Verjährung

1.

a. Die Haftung des Hotels im Bereich der eigenen Leistungserbringung ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.

b. Der Haftungsausschluss nach 1.a. gilt nicht für Schaden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel- mäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei auf Grund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

c. Der Haftungsausschluss nach 1.a. gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

d. Der Haftungsausschluss nach 1.a. gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

e. Der Haftungsausschluss nach 1.a. gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

f. Soweit die Haftung des Hotels ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

2. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.

3. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels so- wohl bei vertraglichen Ansprüchen als auch bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

4. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer IV wird keine Gewähr und/ oder Haftung übernommen.

5. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

6. Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelgrundstück oder in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt, schließt er mit dem Hotel lediglich einen Vertrag über die Stellplatzmiete. Es findet keine Bewachung statt und ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zu Stande. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotel-grundstück/Tiefgarage abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen Inhalt nicht, es sei denn, das Hotel hat den Schaden nach Maßgabe der Regelung unter 1. zu vertreten.

7. Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumlichkeiten aus brandschutz-technischen Gründen das Rauchen und die Benutzung von Kerzen, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Ähnlichem strengstens untersagt ist. Des Weiteren ist es nicht gestattet Lithium- Ionen-Akkus von technischen Geräten oder Elektrofahrrädern unbeaufsichtigt zu laden oder im Hotel zu belassen.

Bei Zuwiderhandlung und darauffolgendem Brandalarm behalten wir uns vor, die daraus entstehenden Kosten z.B. eines Feuerwehrein-satzes auf den Verursacher umzulegen.

8. Für Schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen oder Verluste i.S.d. §276 BGB haftet der Gast dem Hotel. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Gastes.

Durch den Gast entstandene Schäden sind jeweils durch den Wieder- beschaffungswert (nicht Zeitwert) zu ersetzen. Die Exaland GmbH lehnt dabei jeglichen Kontakt oder Verhandlung mit einer Haftpflichtversicherung o.ä. ab.

Allein der Gast ist haftbar für getätigte Schäden, daraus entstehenden Mietausfall und Kosten der Wiederbeschaffung. Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Gastes im Hotel aufhalten.

VI. Schlussbestimmungen

1. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz des Hotels zuständigen Gerichts vereinbart.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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